Am 9. April wurde ich in ein Sanatorium überwiesen. Ich konnte nicht gehen, weil mein Zuckerspiegel hoch war und ich diagnostiziert werde und mich einer Behandlung und Zuckerregulierung unterziehe. Am 13. April 2015 schickte ich die Überweisung zusammen mit einem ärztlichen Attest zurück, das meine Unfähigkeit bestätigte, wegen Krankheit für einen Zeitraum von 3-4 Wochen zu reisen. Ich habe keinen neuen Behandlungstermin erhalten. Wird ein ärztliches Attest als gültig angesehen und wann sollte ich zur Sanatoriumsbehandlung überwiesen werden?
In diesem Zusammenhang lohnt es sich, sich direkt an die für den Antragsort zuständige NHF-Niederlassung zu wenden. Die Verschiebung des Abreisedatums ist immer mit einer neuen Wartezeit für die Abreise verbunden. Manchmal werden die Probleme der Beschleunigung der Abfahrt individuell betrachtet. Deshalb ist es schwierig, hier eine Praxis zu etablieren. Es lohnt sich einfach, einen Antrag einzureichen und bei der NFZ-Niederlassung nach Einzelheiten zu fragen.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.