EPILEPSIE UND FüHRERSCHEIN: MUSS DER ARZT DIE BEHöRDEN üBER EPILEPSIE BEIM FAHRER INFORMIEREN?
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Epilepsie und Führerschein: Muss der Arzt die Behörden über Epilepsie beim Fahrer informieren?



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In Anbetracht der neuen Verordnung des Gesundheitsministers vom 20. Juli dieses Jahres und die Bestimmungen des Journals Akt 2914, Punkt. 949, Anhang 5 ist der Arzt weiterhin verpflichtet, die zuständigen Behörden über die vermutete oder bestehende Epilepsie beim Inhaber des Führerscheins zu informieren? JA