Ärzte in Entbindungskliniken und Krankenhäusern können nicht mithalten, das Leben von Neugeborenen und ihren Müttern zu retten. Der Grund sind die in Sibirien erhältlichen chinesischen "Bejbi Kaput" -Tabletten.
Abtreibungspillen "bejbi kaput"
In Russland sterben etwa 16% der Abtreibungsfrauen nach einer abgebrochenen Schwangerschaft an inneren Blutungen und anderen Komplikationen. In Sibirien besteht eine Möglichkeit, eine Schwangerschaft abzubrechen, darin, die chinesische Pille "Bejbi Kaput" einzunehmen.
Elena Potapowa von der Abteilung für Schwangerschaftspathologie in Chita sagt, dass die genaue Zusammensetzung der Tabletten bis heute nicht bekannt ist und die Frauen, die sie einnahmen, sich in einem sehr schwierigen Zustand befinden - sie brauchen eine chirurgische Behandlung und große Anstrengungen der Ärzte, um ihr Leben zu erhalten.
Die Pillen werden ironischerweise das "Wunder des Allheilmittels" genannt, weil sie tatsächlich eine tödliche Bedrohung darstellen. Sie führen zu inneren Blutungen bei der Mutter und damit beim Baby. Vor zwei Wochen starb in einem der Krankenhäuser in Chita eine 20-jährige Frau nach einem Abtreibungsversuch mit der Pille "Bejbi Kaput". Die meisten Frauen, die die Pille einnahmen, wurden dauerhaft steril und ihre Fortpflanzungsorgane funktionierten nicht mehr.
Ein moralischer Schock entsteht, wenn keine Fehlgeburt vorliegt und Neugeborene mit inneren Blutungen (Lunge, Magen und Gehirn) geboren werden und innerhalb weniger Stunden sterben.
Im Januar wurden drei Frauen mit ausgedehnten Blutungen in sibirische Geburtszentren gebracht. Nach langen Gesprächen gaben sie gegenüber Ärzten zu, dass sie eine Pille namens "Bejbi kaput" eingenommen hatten. Ärzte appellieren an russische Frauen, dass eine nachdenkliche Abtreibung in der Klinik notwendig ist, wenn ihre Schwangerschaft beendet werden muss.
Tablette "Bejbi kaput" in Polen
Bisher wurden in Polen keine Fälle von Einnahme der Pille "Bejbi Kaput" gemeldet. Es ist jedoch zu beachten, dass Abtreibung in Polen gesetzlich verboten ist und dass Sie niemals pharmakologische Wirkstoffe aus unbekannten Quellen auf eigenes Risiko einnehmen dürfen.
In Polen ist Abtreibung gesetzlich verboten. Es kann nur in drei im Gesetz festgelegten Herbstfällen durchgeführt werden:
1. Wenn der Fötus das Leben der Mutter gefährdet.
2. Pränatale Tests oder andere medizinische Indikationen weisen auf eine hohe Wahrscheinlichkeit einer schweren und irreversiblen fetalen Beeinträchtigung oder einer unheilbaren lebensbedrohlichen Krankheit hin.
3. Wenn der berechtigte Verdacht besteht, dass die Schwangerschaft auf eine verbotene Handlung zurückzuführen ist (z. B. Inzest, Vergewaltigung).
Abtreibung in anderen als den im Gesetz festgelegten Fällen (z. B. unabhängige pharmakologische Abtreibung) ist verboten und nach polnischem Recht strafbar!
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