GRENZüBERSCHREITENDE RICHTLINIE UND NATIONALER GESUNDHEITSFONDS - KöNNEN WIR DIE ERSTATTUNG VON BEHANDLUNGSKOSTEN IM AUSLAND DURCH DEN NATIONALEN GESUNDHEITSFONDS BEANTRAGEN?
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Grenzüberschreitende Richtlinie und Nationaler Gesundheitsfonds - Können wir die Erstattung von Behandlungskosten im Ausland durch den Nationalen Gesundheitsfonds beantragen?



Tipp Der Redaktion
Professor Piotr Ponikowski, Präsident der Polnischen Herzgesellschaft, Gewinner des Premierministerpreises!
Professor Piotr Ponikowski, Präsident der Polnischen Herzgesellschaft, Gewinner des Premierministerpreises!
Ab Oktober 2013 ist die sogenannte grenzüberschreitende Richtlinie, nach der die Länder der Europäischen Union verpflichtet sind, den versicherten Patienten die Behandlungskosten in anderen EU-Ländern zu erstatten. In Polen jedoch für die Erstattung der medizinischen Behandlung im Ausland