Ich behandle die Zähne meines Kindes privat. Wie kann ich überprüfen, ob mein Arzt Geld vom Nationalen Gesundheitsfonds sammelt? Das Kind ist 6 Jahre versichert und 6 Zähne werden versiegelt.
Die beste Lösung wäre, sich an den Nationalen Gesundheitsfonds zu wenden und zu fragen, ob der behandelnde Arzt den Patienten nur privat behandelt oder ob er als vom Nationalen Gesundheitsfonds finanzierter Patient im System aufgeführt ist. Die Liste der zusätzlichen Gesundheitsdienste eines Zahnarztes für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre enthält einen Besuch ohne Kombination mit anderen Leistungen (gilt für den ersten Besuch von Kleinkindern bis 6 Jahre). Röntgendiagnostik: Panorama-Röntgenaufnahme (Röntgenaufnahme des gesamten Gebisses) mit Beschreibung - einmal während der gesamten kieferorthopädischen Behandlung, kephalometrisches Bild (Röntgenaufnahme der Knochen und des kraniofazialen Knochens) in begründeten Fällen - einmal während der gesamten kieferorthopädischen Behandlung mit Eintrag in der Dokumentation.
Zahnprophylaxe: Schutz von Fissuren mit Fissurenlack an den sechsten Zähnen - nur einmal bis zum Alter von 7 Jahren, Lackierung aller bleibenden Zähne höchstens einmal pro Viertel - für jedes Viertel des Zahnbogens, Imprägnierung des Dentins der Milchzähne - für jeden Zahn. Zu den grundlegenden Dienstleistungen gehören natürlich Untersuchungen, Zertifikate und detaillierte Aktivitäten: zahnärztliche Untersuchung mit Mundhygieneanweisung - einmal in 12 Monaten mit Einträgen in die Dokumentation (einschließlich Mundhygieneanweisung), ärztliche Untersuchung - dreimal in 12 Monaten Monate, Untersuchung eines Facharztes mit einer kurzen schriftlichen Beurteilung sowie diagnostischen und therapeutischen Indikationen für den behandelnden Arzt, ohne Verbindung zu anderen zahnärztlichen Leistungen im Rahmen öffentlich finanzierter Leistungen. Rechtsgrundlage: Gesetz über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienstleistungen.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.