Ich ging zum Arzt, er führte den Eingriff durch, nach dem ich Komplikationen hatte, weil er nicht sagte, dass ich nach dem Eingriff Kompressen nehmen und ein Antibiotikum nehmen sollte. Ich habe die Karte fotokopiert, um eine Beschwerde einzureichen. Es gab keine solche Empfehlung. Dann reichte ich einen weiteren Brief an den Ombudsmann des Patienten ein und bat erneut um eine Kopie meiner Karte. Hier erschien nach dem Besuch und nach der ersten Fotokopie der Karte die Bestellung für Umschlag und Antibiotikabehandlung. Hat der Arzt das Recht, einige Tage nach dem Besuch einen solchen Eintrag vorzunehmen? Begeht er nicht ein Verbrechen? Wenn ja, was ist das? Ist die Patientenakte ein Dokument und ist es vertraulich?
In Übereinstimmung mit der Verordnung des Gesundheitsministers vom 21. Dezember 2010 über Art und Umfang der medizinischen Dokumentation und die Art ihrer Verarbeitung erfolgt die Eintragung in die Dokumentation unmittelbar nach Erbringung des Gesundheitswesens leserlich und in chronologischer Reihenfolge. Jeder Eintrag in der Dokumentation muss einen Hinweis auf die Person enthalten, die den Eintrag vornimmt. Es ist anzumerken, dass ein Eintrag in der Dokumentation nicht daraus entfernt werden kann. Wenn er falsch gemacht wurde, wird ihm eine Anmerkung zur Fehlerursache sowie das Datum und die Bezeichnung der Person beigefügt, die die Anmerkung erstellt. Die in Papierform gehaltenen Seiten der Dokumentation sind nummeriert und bilden ein chronologisch geordnetes Ganzes.
Bei einem Ausdruck aus einer in elektronischer Form aufbewahrten Dokumentation sind die Seiten des Ausdrucks nummeriert. Jede Seite der Einzeldokumentation in Papierform ist mindestens mit dem Vor- und Nachnamen des Patienten gekennzeichnet. Im Falle eines Ausdrucks aus einer einzelnen Dokumentation, die in elektronischer Form aufbewahrt wird, ist jede Seite des Ausdrucks mindestens mit dem Vor- und Nachnamen des Patienten gekennzeichnet. Es lohnt sich daher, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Vorfall um Hilfe zu bitten. Die Fälschung von Krankenakten oder Mängel in der Dokumentation sollten von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden untersucht werden. Rechtsgrundlage: art. 30 Sekunden. 1 des Gesetzes vom 6. November 2008 über Patientenrechte und den Ombudsmann für Patientenrechte (Journal of Laws von 2009, Nr. 52, Punkt 417 und Nr. 76, Punkt 641 und von 2010, Nr. 96, Punkt 620) Verordnung des Gesundheitsministers vom 21. Dezember 2010 über Art und Umfang der medizinischen Dokumentation und die Art ihrer Verarbeitung (Journal of Laws von 2010, Nr. 252, Punkt 1697, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.