eWUŚ oder elektronische Überprüfung der Berechtigung der Begünstigten ist ein System, mit dem Sie sofort feststellen können, ob Sie Anspruch auf aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienstleistungen haben. Dank eWUŚ benötigen Sie keine Zertifikate bei sich, sondern nur ein Dokument, das Ihre Identität und PESEL bestätigt.
Das eWUŚ-System (Elektronische Überprüfung der Berechtigung der Begünstigten) registriert jede Änderung sofort, da täglich Daten eingegeben werden.
Wer ist in eWUŚ?
Daten von Personen, die Anspruch auf eine Behandlung haben, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, d. H. Krankenversicherungsprämien zahlt, werden in das eWUŚ-System eingegeben.Die elektronische Überprüfung der Anspruchsberechtigung von Leistungsempfängern umfasst Daten von Vollzeitbeschäftigten, Personen, die Arbeitslosengeld erhalten, Personen, die Beiträge für die Geschäftstätigkeit zahlen, Rentner und Familienangehörige von Versicherten (für Versicherungen registriert): Ehepartner, Kinder, Enkelkinder und Großeltern (sofern sie keine eigenen haben) Versicherungstitel).
Wie überprüfe ich, ob Sie in eWU sind?
Um zu überprüfen, ob Sie in eWUŚ sind, müssen Sie lediglich Ihre PESEL-Nummer in der Registrierung angeben und Ihre Identität mit Ihrem Personalausweis oder mit einem Reisepass oder Führerschein bestätigen. Bei Kindern, die von der Schulpflicht betroffen sind (bis 18 Jahre), müssen Sie einen gültigen Schulausweis vorlegen.
Wenn Ihre Beiträge korrekt bezahlt wurden, werden Ihre Daten grün angezeigt. Wenn nicht, gibt Ihnen das System eine rote Karte.
Wenn eWUŚ Ihnen eine rote Karte gibt
Wenn Sie im eWUŚ-System rot sehen, bedeutet dies, dass der Nationale Gesundheitsfonds Ihre Ansprüche nicht bestätigt hat. Wenn Sie wissen, dass Sie ein Recht darauf haben, können Sie dies bestätigen durch:
- Vorlage eines Dokuments zur Bestätigung des Anspruchs auf Leistungen,
- Abgabe einer schriftlichen Erklärung des Leistungsanspruchs,
- und Vorlage eines Personalausweises, Reisepasses, Führerscheins oder Schulausweises bei einer Person unter 18 Jahren.
Natürlich sollten Sie die Angelegenheit auch so schnell wie möglich mit Ihrem Arbeitgeber klären.