Ich habe mich mit meiner Frau wegen Rheumatologie in einem Sanatorium beworben. Jetzt ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Antrag an den behandelnden Arzt ging. Muss ich mich verabschieden, um in einem Sanatorium zu bleiben? Habe ich einen Tag frei von einem anderen Abschnitt? Ich bin 56 Jahre alt.
Die Spa-Behandlung ist eine Fortsetzung der stationären oder ambulanten Behandlung. Ihre Aufgabe ist die Rehabilitation, Behandlung chronischer Krankheiten und allgemein verstandene Prävention. Ein Aufenthalt in einem Sanatorium kann im Rahmen eines Urlaubs oder im Rahmen eines Krankenstands erfolgen.
Im ersten Fall wird die Anwesenheit im Sanatorium nicht als Krankheitszeit angesehen. Diese Frist wird als Arbeitnehmerurlaub verbucht. Rechtsgrundlage: das Arbeitsgesetz (Journal of Laws von 1998 Nr. 21 Punkt 94 in der jeweils gültigen Fassung) des Gesetzes vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienstleistungen (Journal of Laws von 2008, Nr. 164, Punkt 1027 in der geänderten Fassung),
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.