Ich wollte wissen, ob ich das Recht habe, in ein Sanatorium nach dem Krankenhaus zu gehen, wenn ich im Rahmen eines Mandatsvertrags beschäftigt bin. Der Vertrag besagt, dass ich obligatorische Sozial- und Gesundheitsbeiträge habe, aber keine freiwilligen Beiträge gezahlt habe.
JA. Eine Person, die im Rahmen eines Vertragsmandats beschäftigt ist, hat das Recht, das Angebot der Spa-Behandlung (Sanatorium) in Anspruch zu nehmen, wenn sich ihr Gesundheitszustand trotz der Behandlungsversuche zur Rückkehr zur Arbeit nicht ausreichend verbessert hat.
Zur Ausübung der Rechte muss der Provinzabteilung des Nationalen Gesundheitsfonds ein Dokument vorgelegt werden, in dem die Rechte bestätigt werden. Die Spa-Behandlung wird das ganze Jahr über in Spa-Behandlungseinrichtungen durchgeführt, und die Behandlungsergebnisse hängen nicht von der Jahreszeit ab. Der Fonds garantiert keine Behandlung innerhalb des vom Versicherten angegebenen Zeitraums, d. H. Nur während der Ferienmonate und während der Winterferien, und stellt auch nicht sicher, dass die Versicherten an Kurorte ihrer Wahl überwiesen werden.
Die endgültige Entscheidung über den Ort der Spa-Behandlung trifft der zertifizierende Arzt der NHF-Abteilung. Die NHF-Niederlassung vermittelt nicht bei der Buchung eines bestimmten Zimmertyps und garantiert keine gemeinsame Unterkunft für Ehepartner oder Freunde. Diese Fragen sollten direkt mit dem Sanatorium oder dem Spa-Krankenhaus vereinbart werden.
Rechtsgrundlage: das Gesetz vom 27. August 2004 über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsdienste (Journal of Laws 210, Punkt 2135, in der jeweils gültigen Fassung).
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Besuch bei einem Anwalt nicht ersetzt.
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.