Die Krankenrente ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine ZUS-Leistung, deren vollständiger Name die Invalidenrente ist. Wer ist fällig? Die Krankenrente wird Personen gewährt, die aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands arbeitsunfähig sind. Wer ist arbeitsunfähig und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Krankenrente zu erhalten? Wie hoch ist die Leistung?
Inhaltsverzeichnis:
- Krankenrente: Wer hat Anspruch darauf?
- Krankenrente: Bedingungen für den Erhalt
- Krankengeld: Antrag
- Krankengeld: Wie viel kostet es?
Die Krankenrente, d. H. Die Invalidenrente, wird von der Sozialversicherungsanstalt gezahlt. Dies kann jedoch nicht jeder nutzen. Voraussetzung für die Gewährung ist die Erklärung der vollständigen oder teilweisen Arbeitsunfähigkeit. Daher handelt es sich um eine Leistung, die nur an Personen gezahlt wird, die die Fähigkeit zur Ausführung verloren haben. Eine der Bedingungen für den Erhalt einer Krankenrente ist die Sozialversicherung, dh die regelmäßige Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Krankenrente: Wer hat Anspruch darauf?
Die Regelungen legen ganz genau fest, wer eine Invalidenrente erhalten kann. Einfach ausgedrückt sind dies Menschen, die aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustands keine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Der Verlust von Arbeitsmöglichkeiten kann ganz oder teilweise sein.
- Eine völlige Arbeitsunfähigkeit kann in Betracht gezogen werden, wenn die kranke Person keine Arbeit aufnehmen kann und keine Arbeitsfähigkeit nach der Umschulung verspricht.
- Wir sprechen von einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit, wenn der Kranke nicht mehr in der Lage ist, entsprechend seiner Qualifikation zu arbeiten.
Es ist zu wissen, dass die Arbeitsunfähigkeit durch eine von der Sozialversicherungsanstalt eingesetzte Sonderkommission bestätigt wird. Es kann für einen Zeitraum von nicht mehr als fünf Jahren bestellt werden, es sei denn, nach medizinischem Wissen besteht keine Chance, dass der Patient vor diesem Zeitraum wieder fit wird und somit - die Fähigkeit, mit der Arbeit zu beginnen.
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Krankenrente: Bedingungen für den Erhalt
Um eine Invalidenrente zu erhalten, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: als arbeitsunfähig anerkannt werden und eine bestimmte beitragsabhängige und beitragsunabhängige Sozialversicherungsdauer haben. Die Vorschriften geben dies auch ganz genau an. Demnach muss die beitragsabhängige und die beitragsunabhängige Versicherungsdauer betragen:
- 1 Jahr - bei Arbeitsunfähigkeit vor dem 20. Lebensjahr.
- 2 Jahre - bei Arbeitsunfähigkeit zwischen 20 und 22 Jahren.
- 3 Jahre - bei Arbeitsunfähigkeit 22 und 25 Jahre alt.
- 4 Jahre - bei Arbeitsunfähigkeit zwischen 25 und 30 Jahren.
- 5 Jahre - wenn die Arbeitsunfähigkeit nach dem 30. Lebensjahr eingetreten ist. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass diese Frist innerhalb der letzten zehn Jahre vor Einreichung des Rentenantrags liegt. Diese Regel gilt jedoch nicht, wenn der Antragsteller völlig arbeitsunfähig ist und 25 beitragsabhängige Jahre (weiblich) oder 30 beitragsabhängige Jahre (männlich) nachweisen kann.
In Ausnahmefällen kann eine solche Rente Personen gewährt werden, die nicht über die erforderliche Versicherungsdauer verfügen. Dies ist der Fall, wenn sie vor dem 18. Lebensjahr oder innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Schule oder des Studiums ihre Arbeit aufgenommen haben und für den gesamten Zeitraum von Beginn der Arbeit bis zum Abschluss versichert waren der Moment der Arbeitsunfähigkeit.
Wer kann die Krankenrente verlieren?
Es ist zu wissen, dass das Recht auf eine Invalidenrente ausgesetzt wird, wenn der Rentner innerhalb von drei Monaten mehr als 130% des Einkommens verdient. durchschnittliche monatliche Vergütung (ab dem 1. März 2019 beträgt sie brutto 6322,90 PLN, diese Beträge ändern sich jedoch von Zeit zu Zeit, sodass es sich lohnt, sie auf der Website des Statistischen Zentralamtes zu überprüfen).
Wenn das Einkommen 70 Prozent übersteigt. durchschnittliches monatliches Gehalt (ab dem 1. März beträgt der Betrag, der 70% des durchschnittlichen monatlichen Gehalts entspricht, 3404,70 PLN), wird jedoch nicht höher als 130% sein. Von diesem Betrag wird die Leistung reduziert und eine detaillierte Berechnung durch einen ZUS-Beamten durchgeführt.
Der Höchstbetrag, um den die Leistung gekürzt werden kann, beträgt 599,04 PLN für die Rente aufgrund der vollständigen Arbeitsunfähigkeit und 449,31 PLN für die Rente aufgrund der teilweisen Arbeitsunfähigkeit (Daten vom März 2019).
Invalidenrenten für Arbeitsunfähigkeit werden nicht an Personen gewährt, die einen festgelegten Anspruch auf eine Altersrente aus der Sozialversicherungskasse haben oder die Bedingungen für eine allgemeine Rente oder eine Altersrente erfüllen, die unter dem allgemeinen Rentenalter liegt - z. B. Lehrer oder Bergleute.
Krankengeld: Antrag
Ein Antrag auf eine Invalidenrente wird persönlich bei einer ZUS-Niederlassung eingereicht. Ein Musterantrag für eine Invalidenrente finden Sie auf der ZUS-Website (Formular ZUS Rp-1R). Laden Sie ihn einfach herunter, drucken Sie ihn aus und füllen Sie ihn aus. Es sollten mehrere Dokumente beigefügt werden:
- Fragebogen zu beitragsabhängigen und beitragsunabhängigen Zeiträumen (Formular ZUS Rp-6)
- Dokumente, die beitragsabhängige und beitragsunabhängige Versicherungsperioden bescheinigen - dies sind Arbeitsbescheinigungen, Versicherungskarten, Zeugnisse einer Universität während des Studiums usw.
- eine vom Arbeitgeber ausgestellte Vergütungsbescheinigung
- vom behandelnden Arzt ausgestellte Gesundheitsbescheinigung (ausgestellt frühestens einen Monat vor dem Datum der Einreichung des Krankenrentenantrags) - Formular ZUS N-9,
- medizinische Dokumentation (z. B. Testergebnisse, Krankenhausbehandlungskarte usw.), die wichtig sein kann, wenn Entscheidungen über die Fähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit eines ZUS-zertifizierten Arztes getroffen werden;
- Umfrage - die sogenannteVorstellungsgespräch - ausgefüllt vom Beitragszahler (Arbeitgeber) - Formular ZUS N-10.
Krankengeld: Wie viel kostet es?
Die Höhe der Krankenrente hängt davon ab, ob es sich um eine Rente bei völliger Arbeitsunfähigkeit oder eine Rente bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit handelt.
ZUS berechnet die Höhe der Krankenrente für die vollständige Arbeitsunfähigkeit auf ziemlich komplizierte Weise und fügt hinzu:
- 24 Prozent der Grundbetrag (der 100% des Durchschnittslohns ohne Beiträge beträgt - er wird jedes Jahr festgelegt und beträgt ab dem 1. März 2019 4003,88 PLN),
- Jeweils 1,3 Prozent Berechnungsgrundlage für jedes Jahr der Beitragsperioden (unter Berücksichtigung der vollen Monate)
- Jeweils 0,7 Prozent die Bewertungsgrundlage für jedes Jahr beitragsfreier Perioden
- Jeweils 0,7 Prozent Die Bewertungsgrundlage für jedes Jahr, das für die gesamten 25 Versicherungsjahre fehlt, wird ab dem Datum der Antragstellung bis zu dem Datum gezählt, an dem der Rentner das Rentenalter erreichen würde (die sogenannte hypothetische Periode).
Die Rente für teilweise Arbeitsunfähigkeit ist niedriger und beträgt 75%. Renten für völlige Arbeitsunfähigkeit. Wenn die Person, die den Antrag einreicht, auch nicht in der Lage ist, unabhängig zu existieren (was jedoch von einem ZUS-Arzt bestimmt werden muss), hat sie Anspruch auf eine Pflegeergänzung, deren Höhe derzeit 222,01 PLN beträgt.
Ab dem 1. März 2019 beträgt die niedrigste Invalidenrente wie folgt:
- - 1100 PLN pro Monat - eine Rente für Menschen, die völlig arbeitsunfähig sind
- - 1.320 PLN pro Monat - Invalidenrente für Personen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit völlig arbeitsunfähig sind
- - 825 PLN pro Monat - Invalidenrente für teilweise arbeitsunfähige Personen
- - 990 PLN pro Monat - Invalidenrente für Personen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Berufskrankheit teilweise arbeitsunfähig sind.
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