Ich war zweimal zu einem privaten Besuch beim HNO-Arzt (Kosten 2x100,00 PLN). Das erste Mal wurden mir Nasensteroide und Allergietabletten verschrieben. Der Arzt schlug meine Allergietests vor, die ich im Jahr zuvor durchgeführt hatte, und leuchtete mir mit einer Taschenlampe in die Nase. Nach einem Monat musste ich mich untersuchen lassen. Die Steroide wirkten zwei Wochen lang - nach dieser Zeit war es dasselbe, d. H. Die Nase war wieder verstopft. Bei der Nachuntersuchung stellte der Arzt mit bloßem Auge fest, dass ich eine bakterielle Entzündung der oberen Atemwege hatte. Ohne Antibiogramm und weitere Untersuchung verschrieb er mir ein Antibiotikum und empfahl mir, eine doppelte Dosis Steroide einzunehmen! Trotz der Tatsache, dass ich sagte, dass ich bereits zweimal ein Antibiotikum gegen eine verstopfte Nase genommen hatte, auch mit einem Antibiogramm, und es nicht half, bestand der Arzt auf dem Antibiotikum. Bevor ich das Rezept kaufte, wollte ich sicherstellen, dass ich wirklich eine bakterielle Infektion hatte. Ich nahm selbst einen Nasentupfer und stellte fest, dass ich eine natürliche Bakterienflora hatte. Fazit: Wenn ich auf den Arzt gehört hätte, hätte ich sinnlos ein Antibiotikum genommen! Ich habe eine Quittung für den Besuch und Abstrichergebnisse - kann ich mich in einer solchen Situation über den Besuch beschweren? Bitte antworte.
Ein Arzt, der eindeutig falsch diagnostiziert wurde, sollte sich entschuldigen und das Geld für eine ineffektive Behandlung zurückerstatten. Natürlich sollten die Probleme des medizinischen Fehlverhaltens auf der Grundlage einer Konfrontation mit einem anderen Spezialisten und auf der Grundlage von Krankenakten aus dem Verlauf der Behandlung betrachtet werden.
Der Nachweis eines Fehlers in einem medizinischen Verfahren ist eine mühsame Aufgabe, daher sollte die Vorlage von Unterlagen in einem Gerichtsstreit immer in Absprache mit einem Facharzt für Medizinrecht in Betracht gezogen werden. Nichts hindert Sie jedoch daran, den HNO-Arzt direkt um Erstattung zu bitten.
Zivilgesetzbuch (Journal of Laws von 1964, Nr. 16, Punkt 93, in der geänderten Fassung)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.