Am 21. Juli werden gemäß der Verordnung des Ministerrates einige Einschränkungen geändert - inkl. Die soziale Distanz wird geringer und das Publikumslimit in Sportanlagen wird erhöht. Aber das ist nicht alles. Sehen Sie, was sich ändern wird.
Laut PAP zeigt die heute in Kraft getretene Verordnung, dass die grundlegende Änderung der Verordnung die sogenannte verkürzt soziale Distanz von 2 m bis 1,5 m unter Beibehaltung der Verpflichtung, Nase und Mund zu bedecken. Die maximale Teilnehmerzahl an Messen, Ausstellungen, Kongressen, Konferenzen und Tagungen pro Person wurde ebenfalls auf 2,5 m² gesenkt.
- Wir können sehen, dass in Sportanlagen mit Ausnahme der ersten Spiele die Hygienevorschriften sehr gut eingehalten und durchgesetzt werden. Diese Verantwortung der Organisatoren und Fans ermöglicht es, die Anzahl der Plätze für Sportfans zu erhöhen - sagte der stellvertretende Gesundheitsminister Janusz Cieszyński gegenüber PAP.
Er fügte hinzu, dass Messen, Kongresse und Schulungen wiederum Veranstaltungen sind, bei denen die Anzahl der Personen vollständig kontrolliert werden kann und jeder Teilnehmer mit Vor- und Nachnamen registriert werden kann. - Infolgedessen könnten wir eine gewisse Lockerung des sogenannten soziale Distanz - betonte der stellvertretende Leiter des Gesundheitsministeriums.
Die Verordnung erhöhte auch das Publikumslimit auf 50%. die Anzahl der Sitzplätze für Fans in Fußball- und Speedway-Stadien.
Nicht mehr als 300 Personen dürfen an sportlichen Aktivitäten oder Veranstaltungen und Sportwettbewerben teilnehmen, ausgenommen Golfplätze, Tennisplätze, Ställe, Ställe und Pferderennbahnen sowie Infrastrukturen für Wasser- und Luftsportarten, die nicht der Höchstzahl von Personen unterliegen Teilnehmer. Personen, die das Ereignis bearbeiten, zählen nicht für dieses Limit.
Das Publikumslimit in anderen Sportanlagen wurde ebenfalls auf 50% erhöht. Diese Änderung sieht auch die Öffnung von Sporthallen für die Öffentlichkeit innerhalb der angegebenen 50% -Grenze vor.
Es wurde auch beschlossen, die Begrenzung der Teilnehmerzahl in Schwimmbädern aufzuheben. Das Publikumslimit wurde ebenfalls auf 50 Prozent angehoben. Anzahl der Plätze für die Öffentlichkeit. Es wurde beschlossen, die Situation offener und geschlossener Pools nicht zu unterscheiden.
Die Verordnung hebt auch die Verpflichtung auf, Sitzplätze in Kinos, bei Kunst- und Unterhaltungsveranstaltungen in Innenräumen, einschließlich Musikclubs und Sport- und Unterhaltungshallen, sowie in Amphitheatern und Konzertsälen zu wechseln.
Es ist auch geplant, Zuschauern oder Zuhörern jeden zweiten Platz im Publikum zur Verfügung zu stellen (nicht mehr als 50% der Anzahl der Plätze).
Der Betrachter muss weiterhin Nase und Mund bedecken, bis er sitzt und sich in den Einrichtungen bewegt. Er muss außerdem einen Abstand von 1,5 m zu einem anderen Betrachter einhalten - bei Objekten ohne markierte Stellen.
Die Verordnung tritt am 21. Juli 2020 in Kraft, mit Ausnahme einiger Bestimmungen, die am 4. August 2020 in Kraft treten.
Quelle: PAP
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