Hat die vertraglich vereinbarte Krankenschwester eine Nachfrist?
NEIN. Die Schutzfrist steht nur dem Arbeitnehmer zur Verfügung, d. H. Einer Person, die im Rahmen eines Arbeitsvertrags gemäß den Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuchs beschäftigt ist. Ein Kontaktvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, d. H. Ein Vertrag, für den die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs gelten. Daher ist es nicht möglich, über die Schutzfristen zu sprechen, die sich aus dem Vertrag ergeben, es sei denn, der Vertrag selbst sieht dies vor. Rechtsgrundlage: das Arbeitsgesetzbuch (Journal of Laws von 1998 Nr. 21, Punkt 94 in der jeweils gültigen Fassung).
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.