Ich habe diese Frage - der Chirurg, der meinen Finger nach dem Nähen und der Fraktur behandelte, schrieb mir in einer Erklärung an ZUS, dass ich arbeitsfähig sei. Der gebrochene Finger tut mir immer noch weh. Kann ich trotz der von meinem Chirurgen beschriebenen Arbeitsfähigkeit wegen Krankheit von meinem Hausarzt gehen?
In diesem Fall lohnt es sich, Ihren Hausarzt zu kontaktieren und eine Überweisung an einen anderen Facharzt für Chirurgie zu erhalten, damit dieser die Möglichkeit einer weiteren Arbeit bestätigen oder ausschließen kann. Rechtsgrundlage: Das Arbeitsgesetzbuch (Journal of Laws of 2014, Punkt 1502)
Denken Sie daran, dass die Antwort unseres Experten informativ ist und einen Arztbesuch nicht ersetzt.
Przemysław GogojewiczUnabhängiger Rechtsexperte, spezialisiert auf medizinische Angelegenheiten.