Krankheitsurlaub für die Zeit der Krankheitsbehandlung und Genesung kann nicht nur von Ärzten und Krankenschwestern, sondern auch von sogenannten Arzthelferinnen. Der Präsident unterzeichnete eine Gesetzesänderung, nach der beispielsweise auch medizinische Sekretäre und Retter Krankenurlaub ausschreiben können.
Präsident Andrzej Duda unterzeichnete eine Änderung des Gesetzes über Geldleistungen aus der Sozialversicherung bei Krankheit und Mutterschaft, des Gesetzes über die berufliche und soziale Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie des Gesetzes über aus öffentlichen Mitteln finanzierte Gesundheitsleistungen, nach denen Krankenurlaub (ab 2018 nur in elektronische Form) wird auch von medizinischen Assistenten ausgestellt, z. medizinische Sekretäre und Sanitäter.
Gemäß der Änderung können Ärzte Mitarbeiter, die den medizinischen Beruf oder Hilfstätigkeiten bei der Erbringung von Gesundheitsdiensten ausüben, ermächtigen, in ihrem Namen auf der Grundlage medizinischer Unterlagen Krankheitsurlaub auszustellen. Die Autorisierung wird für max. 12 Monate mit der Möglichkeit seiner Verlängerung. Die Daten der befugten Mitarbeiter werden in das vom Gesundheitsminister geführte Register der Arzthelferinnen eingetragen, und die Informationen aus dem Register werden fortlaufend an die Krankenkasse weitergeleitet.
Ärzte halten diese Lösung für sehr vorteilhaft und sind in der medizinischen Gemeinschaft seit langem erwünscht.
Erstellt auf der Grundlage von: www.termedia.pl
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