Ab dem 1. November dieses Jahres. Bartłomiej Chmielowiec, Rechtsanwalt, Management- und IT-Spezialist, wurde neuer Ombudsmann für Patientenrechte. Er ersetzte Krystyna Barbara Kozłowska, die diese Funktion seit 2009 innehatte.
Für wen ist der Ombudsmann für Patientenrechte?
Die ersten Postulate der Krankengemeinschaft für die Ernennung einer Person, die ihre Rechte verteidigen und diejenigen unterstützen würde, die unter medizinischen Fehlern litten, wurden 2001 von gemeldet Patientenvereinigung "Primum Non Nocere" (aus dem Lateinischen. Erstens, schade nicht). Die Organisation bereitete einen speziellen Entwurf des Bürgergesetzes vor, in dem der Umfang der Aufgaben und Aufgaben des Ombudsmanns für Patienten festgelegt wurde. Er sollte vom Parlament ernannt werden - genau wie der Bürgerbeauftragte. Dem Verein gelang es jedoch nicht, 100.000 zu sammeln. Unterschriften auf seiner Rechnung und es wurde nicht von der Seym diskutiert.
Die Idee, einen Patientenvertreter zu ernennen, wurde jedoch von der staatlichen Verwaltung und am 6. November 2008 aufgegriffen. verabschiedete das Gesetz über Patientenrechte und den Ombudsmann für Patientenrechte (RzPP). Auf diese Weise ist der Ombudsmann für Patientenrechte zu einem der sogenannten geworden Regierungsverwaltungsorgane.
Der Ombudsmann für Patienten wird durch einen offenen Angebotswettbewerb ausgewählt. Die Rekrutierung wird von einem vom Gesundheitsminister ernannten Team durchgeführt. Nachdem die Bewerbungen überprüft wurden, präsentiert das Team dem Premierminister drei Kandidaten. Unter ihnen wählt der Regierungschef eine Person aus und ernennt sie offiziell zum Patienten-Ombudsmann.
Anwalt ist der neue Patientenanwalt
Ziel des Bürgerbeauftragten für Patientenrechte ist es, sicherzustellen, dass die Patientenrechte respektiert werden, und zu reagieren, wenn diese Rechte verletzt werden.
Der erste Ombudsmann für Patientenrechte wurde 2009 ernannt. Es war Krystyna Barbara Kozłowska - ausgebildete Physiotherapeutin, Fachärztin für Medizinrecht, Bioethik und medizinische Soziologie, langjährige Mitarbeiterin polnischer medizinischer Einrichtungen, Mitglied des wissenschaftlichen Rates der Polnischen Bioethischen Gesellschaft. Im Dezember 2016. Sie wurde aus dem Amt entlassen, aber mit den Aufgaben betraut, bis ihr Nachfolger gewählt wurde.
Ab dem 1. November 2017. Der neue Ombudsmann für Patientenrechte ist Bartłomiej Chmielowiec - Rechtsanwalt, Management- und IT-Spezialist. Er sammelte unter anderem Berufserfahrung in der Kanzlei des Premierministers und in der Rechtsabteilung des Finanzombudsmanns, wo er sich mit der rechtlichen Analyse der dem Bürgerbeauftragten gemeldeten Fälle und der Vorbereitung von Rechtsberatung und -konsultationen sowie der Ausarbeitung von Rechtsakten befasste.
WissenswertDer Tätigkeitsbereich des Ombudsmanns für Patientenrechte umfasst:
- Durchführung von Verfahren in Fällen von Praktiken, die kollektive Patientenrechte verletzen,
- Vorbereitung und Vorlage von Gesetzesentwürfen zum Schutz der Patientenrechte beim Ministerrat,
- Beantragung bei zuständigen Behörden mit der Bitte, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen oder Rechtsakte im Bereich des Schutzes der Patientenrechte zu erlassen oder zu ändern;
- Entwicklung und Herausgabe von Veröffentlichungen und Bildungsprogrammen zur Verbreitung des Wissens über den Schutz der Patientenrechte,
- Zusammenarbeit mit Behörden, um sicherzustellen, dass die Rechte der Patienten gewahrt bleiben, insbesondere mit dem für Gesundheit zuständigen Minister;
- Präsentation der Bewertungen und Schlussfolgerungen der zuständigen Behörden, Organisationen und Institutionen sowie der Selbstverwaltungen von medizinischen Berufen zur Gewährleistung eines wirksamen Schutzes der Patientenrechte;
- Zusammenarbeit mit Nichtregierungs-, Sozial- und Berufsverbänden, deren gesetzliche Ziele den Schutz der Patientenrechte umfassen,
- Analyse der Beschwerden von Patienten, um Bedrohungen und Bereiche im Gesundheitssystem zu identifizieren, die repariert werden müssen;
- andere Aufgaben zu erfüllen, die in gesetzlichen Vorschriften festgelegt oder vom Premierminister angeordnet sind.
Der Bürgerbeauftragte für Patientenrechte kann auch den Bürgerbeauftragten oder den Bürgerbeauftragten für Kinder auffordern, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Maßnahmen zu ergreifen.
Es wird für Sie nützlich sein
Wenn Sie die Rechte Ihres Patienten kennenlernen oder dessen Verletzung dem Ombudsmann des Patienten melden möchten:
- Gehen Sie zu www.bpp.gov.pl oder
- Rufen Sie die landesweite kostenlose Hotline 800 190 590 an.
Geöffnet von Montag bis Freitag ab 9.00 - 21.00 Uhr
Erstellt auf der Grundlage von: www.bpp.gov.pl und eigenen Materialien.